Personen auf dem Bild v.l.n.r.: Bernd Müller (Vorsitzender Sozialausschuss Stadt Minden), Ruth Georgowitsch (Bereichsleiterin Soziales Stadt Minden), Franz Schaible (Vorstandsvorsitzender Stiftung Solidarität) und Peter Kienzle (Erster Beigeordneter Stadt Minden) +++ Bildquelle: Petra Scholz, Stiftung Solidarität Bielefeld.
Stadt verteilt in Kooperation mit der „Stiftung Solidarität“ 400.000 Euro für Menschen in finanzieller Not – Sozialausschuss beschließt Konzept
Vor dem Hintergrund der krisenbedingt gestiegenen Energiepreise, der hohen Inflation sowie einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer, kommunaler Infrastrukturen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Kreise, Städte und Gemeinden im Jahr 2023 mit finanziellen Mitteln. Im Rahmen des „Stärkungspakts gemeinsam gegen Armut“ hat die Landesregierung für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Minden hat aus dem Stärkungspakt rund 740.000 Euro erhalten.
„Das ist sehr viel Geld, welches wir entsprechend der Richtlinien an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und bedürftige Personen verteilen werden“, nennt der Erste Beigeordnete Peter Kienzle das oberste Ziel. Nur ein Teil der Mittel, die Minden erhalten hat, ist bislang vergeben worden. Nun soll es – nach der Förderung von Bad-Besuchen – eine weitere Einzelfallhilfe in Höhe von mindestens 400.000 Euro in Minden geben. Dafür konnte die Stadt die „Stiftung Solidarität“ aus Bielefeld als Partner gewinnen. Im Sozialausschuss wurde am 20. September das Konzept einstimmig beschlossen. Mit der Ausgabe der Stärkungsmittel wird Anfang Oktober begonnen.
Schnell und unbürokratisch sollen bedürftige Mindener Familien, Alleinerziehende und auch Einzelpersonen entweder Lebensmittelgutscheine im Wert von 20 Euro pro Person im Haushalt oder Unterstützung bei hohen Stromkosten oder Stromschulden erhalten. Bei einer notwendigen Stromkostenhilfe können je nach Haushaltsgröße bei 1 bis 2 Personen 100 Euro, bei 3–4 Personen 125 Euro sowie bei 5 und mehr Personen 150 Euro einmalig direkt an den Energieversorger überwiesen werden. Voraussetzung ist eine geleistete Nachzahlung im Jahr 2023 oder der Nachweis einer Erhöhung des Strom-Abschlags.
Anträge können Bürger*innen stellen, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld erhalten. Sie erhalten über die Stiftung einen digitalen Solidarpass, welcher Dreh- und Angelpunkt für das Antragsverfahren ist. Damit können Berechtigte beispielsweise direkt über das Internet die Lebensmittelgutscheine als Soforthilfe abrufen. Anträge können ab dem 1. Oktober online unter www.minden-solidaritaet.de gestellt werden. Auch auf der Internetseite der Stadt Minden https://www.minden.de/familie-jugend-soziales/staerkungspakt-nrw/#accordion-1-2 gibt es Informationen.
Sowohl für die Einkaufsgutscheine als auch für die Unterstützung bei den Stromkosten ist es notwendig, dass die Antragsteller*innen sich zunächst für den digitalen Solidarpass registrieren, online einen Termin buchen und danach ins Rathaus kommen. Die Antragsteller*innen müssen sich für die Leistung persönlich legitimieren. Ab dem 5. Oktober öffnet immer montags bis donnerstags von 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr eine Ausgabe- und Beratungsstelle der Stiftung im Mindener Rathaus. Diese ist im Zimmer Nr. C 2.057 (Eingang Großer Domhof 1 – das Büro ist von dort ausgeschildert) zu finden. Wer nicht in der Lage ist, sich einen Termin zu buchen, kann donnerstags auch ohne Termin erscheinen – Wartezeit wahrscheinlich.
Für die Legitimierung reicht ein Lichtbildausweis (das kann auch ein Führerschein oder eine Krankenkassenkarte sein) und der aktuelle Leistungsbescheid aus. Für eine Unterstützung bei den Stromkosten ist zusätzlich die Jahresrechnung mit einer Nachzahlung für 2023 oder der Nachweis der Festsetzung höherer Stromabschläge durch den Stromanbieter erforderlich. Termine im Rathaus können ab 1. Oktober über www.minden-solidaritaet.de gebucht werden.
„Bei Inflation und Energiekostensteigerung kann es passieren, dass am 30. des Monats der Kühlschrank überschaubar wird. Wenigstens einmal im Jahr mit einem 20 Euro-Einkaufsgutschein pro Haushaltsmitglied für Lebensmittel helfen zu können, ist für mich das Wichtigste“, sagt Vorstandsvorsitzender Franz Schaible von der Stiftung Solidarität. Er stand auch in der Sitzung des Sozialausschusses für Informationen und Fragen zum Konzept zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: Die Fördermittel sind auf das Jahr 2023 begrenzt und die Einzelfallhilfen gibt es bis maximal 22. Dezember 2023 und nur solange bis das Budget erschöpft ist. Da mit vielen Anträgen gerechnet wird, ist die Ausgabe der Einzelfallhilfen für die Stadt Minden eine echte Herausforderung. „In Zeiten von steigenden Energie- und Lebensmittelkosten sind die Gelder aus dem Stärkungspaket eine große Hilfe. Ich freue mich daher sehr, dass die Stiftung sich bereit erklärt hat, hier auch mit der Stadt Minden zusammenzuarbeiten“, freut sich Bürgermeister Michael Jäcke.
Stärkungspakt des Landes NRW – Welche Mittel wurden in Minden bislang verteilt?
Das Land NRW hat im März dieses Jahres einen Hilfsfonds errichtet. Landesweit werden 150 Millionen Euro verteilt, von denen rund 740.000 Euro auf die Stadt Minden entfielen. Neben Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie Träger der freien Wohlfahrtpflege mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten, sollen betroffene Einwohner*innen mit geringen Einkommen und im Bezug von Transferleistungen gezielt mit Einzelfallhilfen entlastet werden. Denn stark gestiegene Lebensmittelpreise und erhöhte Energiekosten stellen vor allem Menschen mit geringem Einkommen vor große Herausforderungen.
Zunächst konnten in Minden soziale Anlaufstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie der Sozialberatung Anträge im Rahmen des Stärkungspaktes stellen. Durch zusätzliche finanzielle Unterstützung sollen Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur trotz krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten und ausbauen können. Es konnten – nach Veränderung der Richtlinien – auch zusätzliche Personalausgaben von Kommunen und Freien Trägern finanziert werden, soweit das Personal unmittelbar zur Erbringung von Dienstleistungen in den Sozial- und Schuldnerberatungen beziehungsweise in den förderfähigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur eingesetzt wird.
In einem zweiten Schritt – und weil noch viel Geld im Topf übrig war – wurden Einwohner*innen im Transferleistungsbezug und mit wenig Einkommen entlastet, indem der Badbesuch gefördert wurde. Einzige Voraussetzung: Sie mussten ein „Weser-Werre-Ticket“ haben oder einen Leistungsbescheid vorlegen. Auf die Tages-Eintrittspreise, 10er-Karten und Saisonkarten aller drei Bäder in Minden konnten die Mindener*innen ab dem 1. Juli 50 Prozent unbürokratisch eine Ermäßigung erhalten. Ein ermäßigter Eintritt ist noch bis Ende des Jahres im Melittabad möglich.
Da bereits im Sommer absehbar war, dass auch dem Freibad-Saisonende immer noch Landesmittel zur Verfügung stehen, hat die Leiterin des Bereiches Soziales, Ruth Georgowitsch, nach weiteren Möglichkeiten für eine direkte Förderung Ausschau gehalten. Fündig ist sie bei der „Stiftung Solidarität“ aus Bielefeld geworden, die in der Stadt Bielefeld und im Kreis Herford seit Anfang des Jahres 2023 Menschen mit Mitteln aus dem Stärkungspakt unterstützt.
Flyer Stärkungspackt +++ Bildquelle: Petra Scholz, Stiftung Solidarität Bielefeld.