Die Stadt Lügde macht auf das jährliche Landesprogramm für die Stärkung des ländlichen Raums, für lebendige Dörfer und Kommunen sowie ihre Einrichtungen aufmerksam. Förderanträge können ab dem 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 über die Bezirksregierung Detmold gestellt werden.
Erscheinungsbild und infrastrukturelle Ausstattung der Dörfer sind wichtige Faktoren für die Lebensqualität im ländlichen Raum. Wirtschaftliche, demografische und sozio-kulturelle Veränderungen stellen die Dörfer und die dort lebenden Menschen vor große Herausforderungen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Ortskerne mit ihren vielfältigen Funktionen als Wohnquartier, Treffpunkt und identitätsstiftender Mittelpunkt nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, aber auch Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr sind ein wichtiges Element für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Dörfer. Damit investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte und Ortsteile – für jung wie für alt. Für Vereine und Kommunen. Für den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen.
Gefördert werden auch im Jahr 2025:
- Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
- Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
- Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
- Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
- Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen,
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.
Projekte bis zu einer Zuwendungshöhe von 250.000 Euro können gefördert werden.
Bürgermeister Torben Blome macht auf die großen Chancen für die Stadt Lügde und alle Ortsteile aufmerksam: „Neben den Städten und Gemeinden direkt, haben auch natürliche und juristische Personen hier die Möglichkeit auf Förderung. Gerade für Private Hausbesitzer von Gebäuden mit ländlicher Bausubstanz und für Vereine ist dies eine sehr gute Möglichkeit und wird in der Region regelmäßig erfolgreich umgesetzt. Ein Blick in die landesweite Liste der geförderten Projekte von 2024 kann ich nur dringend empfehlen, das erleichtert die Ideenfindung. Ob Modernisierung einer Schützenhalle, die Dachsanierung von Vereinsgebäuden oder die multifunktionale Umgestaltung von bisher ganz anders genutzten Gebäuden, die Chancen und Ansätze sind vielfältig und müssen nur genutzt werden.“
Das Antragsverfahren bei der Bezirksregierung startet ab sofort.
Ab sofort wird über die Bezirksregierung Detmold das digitale Antragsverfahren für die diesjährige Struktur- und Dorfentwicklung gestartet. Interessierte Gemeinden, Vereine und Einrichtungen können für das Jahr 2025 bis zum 15. April 2025 Anträge über die Internetseite der Bezirksregierung einreichen. Es wird empfohlen, dass sich die Antragstellenden zwecks Klärung ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit der Bezirksregierung Detmold (Dezernat 33) in Verbindung setzen.
Referenzliste Programm 2024
https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2024/07/240701_FINAL_Projektliste-2024.pdf
Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen gibt es alle wichtigen Informationen zum Förderaufruf:
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