Gesamter Antragsprozess erfolgt digital – Anträge für das Jahr 2026 können noch bis Donnerstag, 31. Dezember, gestellt werden
Gütersloh (gpr). Die Stadt Gütersloh aktualisiert für das Jahr 2026 die Förderrichtlinie zu klimaförderlichen Maßnahmen. Neben der energetischen Modernisierung von Bestandsgebäuden werden Maßnahmen zur Gebäudebegrünung sowie erstmals zur Regenwasserrückhaltung und Entsiegelung gefördert. Förderanträge für das Jahr 2026 können ab sofort bis einschließlich Donnerstag, 31. Dezember, über ein neues digitales Antragsformular gestellt werden, online unter www.stadt.gt/foerderantrag-klima-maßnahmen.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme sowie nach den in der Richtlinie festgelegten Förderquoten und den verfügbaren Haushaltsmitteln. Es gelten sowohl prozentuale Zuschüsse als auch Höchstbeträge. Detaillierte Informationen hierzu sind der Förderrichtlinie 2026 zu entnehmen, die ebenfalls online abrufbar ist unter www.stadt.gt/foerderantrag-klima-maßnahmen. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das Vorhaben den Förderzielen entspricht, noch nicht begonnen wurde und der Antrag vollständig sowie fristgerecht eingereicht wird. Für die Antragstellung sind unter anderem ein Eigentumsnachweis sowie ein Kostenvoranschlag erforderlich. Der gesamte Antragsprozess erfolgt digital: Nach Einreichung prüft die zuständige Stelle die Unterlagen. Bei Bedarf können innerhalb von maximal sechs Wochen ergänzende Angaben nachgefordert werden. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bewilligung, anschließend kann die Maßnahme umgesetzt werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Einreichung eines Verwendungsnachweises.
Ziel des Programms ist es, sowohl den Energieverbrauch im Gebäudebestand zu senken als auch die Auswirkungen des Klimawandels im Stadtgebiet zu mindern. Im Mittelpunkt stehen dabei drei zentrale Förderbereiche: die energetische Sanierung, die Begrünung von Gebäuden sowie Maßnahmen zur Nutzung und Rückhaltung von Regenwasser. Im Bereich der energetischen Sanierung unterstützt die Stadt weiterhin Maßnahmen wie die Dämmung von Gebäuden oder den Austausch von Fenstern und Türen. Diese tragen maßgeblich dazu bei, Heizenergie einzusparen und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Ergänzend dazu gewinnen Dach- und Fassadenbegrünungen zunehmend an Bedeutung: Sie verbessern das Mikroklima, reduzieren Hitze in dicht bebauten Gebieten und fördern die Biodiversität. Auch Maßnahmen zur Regenwassernutzung und -rückhaltung werden gezielt gefördert. Dazu zählt der Einbau von Zisternen sowie die Entsiegelung von Flächen. Diese Maßnahmen helfen, wertvolle Trinkwasserressourcen zu schonen und die Kanalisation bei Starkregenereignissen zu entlasten.
Die Stadt Gütersloh bietet zudem nach wie vor jeden ersten Donnerstag im Monat einen besonderen kostenlosen Service an: Interessierte können sich persönlich und unabhängig zur energetischen und wärmetechnischen Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet informieren. Das Angebot steht Hausbesitzerinnen und -besitzern aus Gütersloh zur Verfügung, die beispielsweise die Heizung erneuern oder sich über Fördermöglichkeiten informieren möchten. Interessierte melden sich für einen solchen Beratungstermin beim Energieberater Bernd Ellger unter der Handynummer 0163 / 8184270.
Weitere Informationen zu den Themen „Klimaschutz und Energie“ sowie zur „Klimafolgenanpassung“ erhalten Interessierte online unter www.klimaschutz.guetersloh.de oder unter www.stadt.gt/klimafolgenanpassung. Für Rückfragen steht der Fachbereich Umweltschutz bereit, per E-Mail an umweltschutz@guetersloh.de.

Präsentieren die aktualisierte Förderrichtlinie zu klimaförderlichen Maßnahmen: (v.l.) Lukas Schmidt, Leif Pollex und Torsten Rasche vom städtischen Fachbereich Umweltschutz. Förderanträge für das Jahr 2026 können ab sofort online gestellt werden unter www.stadt.gt/foerderantrag-klima-maßnahmen. Foto: Stadt Gütersloh














