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Stadt erinnert an Räumungspflichten auch für Anliegerinnen und Anlieger

Gütersloh (gpr). Der Deutsche Wetterdienst warnt in den kommenden Tagen vor einem Wintereinbruch. Strenger Frost, Schnee, Sturmböen und Glätte werden vorhergesagt. „Welche Wettersituation uns in Gütersloh trifft, lässt sich natürlich nicht genau vorhersagen“, so Ulrich Zurlinden, Leiter des Fachbereichs Stadtreinigung bei der Stadt Gütersloh. „Wir sind aber gut vorbereitet.“ Sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Fachbereichen Grünflächen und Stadtreinigung sind im Einsatz. Einsatzgruppen und -gebiete sind festgelegt, Fahrzeuge und Hilfsmittel stehen bereit und kommen je nach Wetterlage zum Einsatz. Das Lager ist mit rund 2.000 Tonnen Streumitteln noch gut gefüllt.

Die Stadt Gütersloh ist verantwortlich für das städtische Straßen- und Wegenetz. Allerdings werden nur verkehrswichtige Straßen geräumt und gestreut. Das sind etwa ein Drittel aller Straßen inklusive aller Radwege. Für Bundesstraßen und Kreisstraßen sind der Landesbetrieb Straßen NRW beziehungsweise der Kreis Gütersloh zuständig. Neben den LKW-Streuern, Kleintraktoren und Pritschenwagen kommen handgeführte Streukarren sowie Schneeschaufeln oder ähnliche Hilfsmittel zum Einsatz.

Die Stadt Gütersloh bittet Anwohnerinnen und Anwohner darum, auch ihrer Räumpflicht nachzukommen. Denn für den Winterdienst auf Gehwegen sind Anliegerinnen und Anlieger selbst verantwortlich.

1. Wann muss geräumt werden?

Es gilt: Schnee, der in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallen ist, sowie entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden.

2. Womit darf gestreut werden?

Grundsätzlich ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen zum Streuen für die Bürger verboten. Die Verwendung ist nur erlaubt, wenn besondere klimatische Ausnahmefälle auftreten, wie zum Beispiel Eisregen. Denn dann wirken „abstumpfende Mitteln“ oftmals nur noch wenig. Außerdem darf Salz an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- beziehungsweise Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten genutzt werden. Umweltfreundliche Alternativen zum Salz sind unter anderem Sand oder Splitt.

3. Womit streut der Winterdienst der Stadt Gütersloh?

Das handelsübliche Auftausalz besteht zum großen Teil aus Koch- oder Steinsalz, also Natriumchlorid. Beim Winterdienst der Stadt Gütersloh wird sogenanntes „Feuchtsalz“ eingesetzt: Das Salz wird mit einer Salzsole vermengt, bevor es genutzt wird. Diese Sole wird wiederum aus Streusalz und Wasser hergestellt. Sie bewirkt eine bessere Tauwirkung des Salzes und reduziert damit die auszubringende Salzmenge.

Weitere Informationen zum Winterdienst und den Regelungen zur Straßenreinigung gibt es unter

www.stadtreinigung.guetersloh.de.

Das Streusalzlager der Stadt Gütersloh ist noch gut gefüllt. Foto: Stadt Gütersloh