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Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Förderrichtlinie für die
Denkmalpflege. Ziel ist es, den Erhalt von Denkmälern einfacher, transparenter und
digitaler zu unterstützen. Die Stadt Lügde informiert ihre Bürgerinnen und Bürger
über die wichtigsten Neuerungen.


Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten
Nutzung von Denkmälern, etwa Instandsetzungen, Restaurierungen oder
Sicherungsarbeiten. Antragsberechtigt sind private Denkmaleigentümerinnen und –
eigentümer, juristische Personen des privaten Rechts, Kirchen sowie Gemeinden.
Private Antragstellende können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen,
denkmalbedingten Kosten erhalten, Kirchen und Kommunen bis zu 30 Prozent. Die
Antragstellung erfolgt ab 2026 ausschließlich digital über das Landesportal.
https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/. Bewilligte Fördermittel werden künftig
automatisch ausgezahlt.


Wichtig ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und die
erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Eine frühzeitige Abstimmung mit
der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lügde wird daher empfohlen.
Weiterhin erhalten die Städte und Gemeinden zur Förderung von
Denkmalpflegemaßnahmen vor Ort eine fachbezogene Pauschale in Höhe von
7.500,00 €.


Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Interessierte
unter auf der Homepage der Stadt Lügde unter https://luegde.de/Service-
Verwaltung/Stadtentwicklung/. Auch kann dort digital der Antrag auf
denkmalrechtliche Erlaubnis gestellt werden.

Von Julef